Genehmigungspflichtige Gewerbe
Wenn Sie eine unternehmerische Tätigkeit beginnen, erfordern bestimmte Geschäftsbereiche eine Genehmigung aber einige nur eine Registrierung. Klingt verwirrend, lassen Sie uns das Geheimnis der Betriebserlaubnis lüften.
Was sind die allgemeinen Regeln? Die allgemeine Regel ist, dass Sie frei sind, jedes gewünschte Gewerbe zu führen – d.h. ohne Erlaubnis. Alle Gesellschaften müssen ihre unternehmerische Tätigkeit zumindest anmelden – egal ob eine Erlaubnis benötigt wird.
Bei "gefährlichen" Gewerbezweigen benötigen Sie noch eine Betriebserlaubnis. Wenn eine Erlaubnis benötigt wird, dann müssen Sie Ihr Unternehmen zuvor beim Gewerbeamt ihrer Gemeinde angemeldet haben. Die folgende Liste zeigt Beispiele, bei denen - neben der Registrierung beim Gewerbeamt - auch eine Genehmigung erforderlich ist. Diese Liste ist nicht abschließend. Unser Anwalt wird Ihnen zur Seite stehen, wenn Sie sich einer Genehmigung beantragen müssen.
- Abfallentsorgungsanlage
- Abfalltransport und -sammlung
- Abschleppdienste
- Altersheim
- Apotheken; darf nicht als Kapitalgesellschaft geführt werden!
- Arbeitnehmerüberlassung
- Auktionen
- Auswanderungsberatung
- Bahnunternehmen
- Banken
- Bars, Kneipen (Schankerlaubnis)
- Beherbergungsbetriebe
- Bergbau, Aufspüren von Bodenschätzen
- Beteiligungen an Unternehmen
- Buchhaltungsunternehmen
- Einrichtung mit schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zum Öffnen und Betreiben
- Entsorgungsstellen
- Schausteller
- Fahrschule
- Fährbetrieb
- Fernunterricht
- Finanzdienstleistungen
- Gentechnische Anlagen
- Gifte, Handel mit Gift
- Handwerk
- Heilpraktiker
- Immobilien-Entwicklung
- Inkassobüros
- Investmentgesellschaften
- Kernkraftwerke, Lagerung von Kernbrennstoffen
- Krankenhäuser, Allgemeinmedizin und Mutterschaft
- Kreditvermittlung
- Lotterien
- Luftfahrt
- Makler, Immobilienmakler
- Personenbeförderung (Taxis, Bus, usw.)
- Pfandleiher
- Pharmazeutika
- Piercing Studio
- Post-Dienstleistungen (Briefweiterleitung)
- Rechtsberatung; Rechtsgeschäfte von Dritten
- Reisebranche
- Reisende Darsteller / Schausteller
- Schankerlaubnis
- Sicherheitsindustrie
- Spielbanken
- Spielgeräte und Spiele mit der Möglichkeit zu gewinnen
- Spielhallen, Spielautomaten
- Sprengstoffe: Handhabung, Verkauf und Transport
- Steuerberatungsunternehmen
- Straßentransport
- Tankstellen
- Telekommunikation
- Tierversuche
- Versicherungsgesellschaften
- Versicherungsmakler
- Waffen
- Warentermingeschäfte