Verschiedene Fragen während des Kaufs einer Vorratsgesellschaft
Sie finden hier viele Antworten auf Fragen, die für Sie bei dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft wichtig sein können, die aber nicht wirklich in eine spezifischere Kategorie passen.
Macht es überhaupt Sinn, dass ich eine Gesellschaft eröffne? Der Gedanke ist faszinierend, ein Unternehmensinhaber zu sein. Was sind die Fallstricke im Vergleich, wenn ich Solo in GbR oder oHG arbeite?
Das ist eine gute Frage; dazu muss ich Ihnen ein paar Gegenfragen stellen. Beantworten Sie folgende Fragen. Je mehr Sie "ja" sagen desto mehr spricht das für den Kauf einer Gesellschaft.
- Wollen Sie richtig Geld in die Hand nehmen, um eine juristische Person für Ihre Unternehmung zu finanzieren?
- Sind Sie bereit, Ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen?
- Haben Sie ein Problem damit, dass Daten über Ihre Person veröffentlicht werden?
- Wie aufwendig darf Ihre Buchführung sein? Ganz formal mit "doppelter Buchhaltung" (Gesellschaft) oder nur "Aufzeichnungen" (Solo oder GbR)?
- Können Sie damit leben, dass der Jahresabschluss Ihres Unternehmen veröffentlicht wird?
- Möchten Sie einen Risikokapitalgeber gewinnen?
- Ist Ihr Unternehmenszweck mit einem hohen Haftungs- oder Gefährdungsrisiko behaftet?
Ist es vorteilhaft, als Geschäftsadresse unsere persönliche Adresse zu registrieren?
Dem Gesetz ist das egal! Es ist die Entscheidung der Gesellschafter. Besonders wenn man international tätig ist, oder eine prominente Geschäftssparte hat, ist eine "gute" Adresse lebenswichtig! Wenn Sie nicht wirklich einen Büroraum benötigen und Ihre Privatadresse aus der Öffentlichkeit heraus halten wollen, nehmen Sie ein virtuelles Büro! Wir stellen Ihnen gerne eine virtuelle Adresse zur Verfügung.
Ich las über das Timing der Gründung eines Unternehmens, das der Zeitpunkt gegen Ende des Jahres eine schlechte Idee sei. Warum ist das eine schlechte Idee?
Nun... Ob es wirklich eine "schlechte" Idee ist oder nicht, hängt von einer Vielzahl von Faktoren und der Dringlichkeit ab, sich geschäftlich zu engagieren. Beantworten Sie sich folgende Fragen:
- Die Antwort bezieht sich meist auf "Lohnt es sich die Mühe und die Kosten, einen Jahresabschluss nur für ein paar Monate einzureichen? Als Richtwert werden die Steuerberatergebühren ab etwa 2 T€ betragen. Wird das potentiell verfügbare Geschäft diesen Umsatz bringen? Es ist aber auch nicht schädlich, am Ende des Jahres einen Steuerverlust zu haben! Es würde die Steuerlast für das nächste Jahr verringern.
- Erwarten Ihre Geschäftspartner schon Ihre Dienstleistungen / Produkte? Entgeht Ihnen Geschäft? Dann öffnen Sie die Firma sofort!
Wir brauchen einen Fußabdruck hier in Deutschland! Es ist aber nicht wirklich absehbar, wann wir hier drüben Geschäfte machen werden. Gibt es in Deutschland Sonderregelungen für ruhende Unternehmen?
Aus der Perspektive des Gesetzes gibt es keine ruhende Gesellschaft. Die Realität weiß, dass Unternehmen entweder "aktiv" oder "inaktiv (ruhend)" sind. Inaktive Unternehmen werden nur von der Durchführung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen während des Jahres entlastet! Die Pflichten zur Jahresabschlüssen sowie Jahreserklärungen bleiben wie gewohnt. Die Beiträge für die Handelskammer und alle anderen vergleichbaren Pflichten bleiben ebenfalls bestehen.
Ich bin am Kauf einer Vorratsgesellschaft interessiert. Derzeit bin ich beschäftigt und brauche das Gehalt zur Bezahlung meiner täglichen Rechnungen und als Startkapital. Gibt es Hindernisse für mich in dieser Hinsicht?
Tut mir leid, diese Frage kann ich so nicht beantworten! Sie benötigen dringend eine Erstberatung bei einem kundigen Anwalt! Wir empfehlen Ihnen Alexander von Engelhardt, den Ausländeranwalt für Immigration, Business & Arbeitsmigration nach Deutschland und Firmengründung zu kontaktieren. Es hängt alles davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Gibt es in Ihrem Arbeitsvertrag eine Bestimmung, dass Sie Ihre volle Arbeitsleistung erbringen müssen? Wenn ja, dann haben Sie vielleicht ein Problem. Wenn nicht, dann hängt es davon ab, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber konkurrieren werden. Wenn Sie eine Konkurrenz für Ihren Arbeitgeber eröffnen, kann dies zu ernsthaften rechtlichen Problemen führen! Vielleicht sollten Sie einfach mit Ihrem direkten Vorgesetzten sprechen und ihn über Ihre unternehmerischen Pläne informieren und überzeugend darlegen, dass Ihre Arbeitsqualität nicht darunter leiden wird. Die Chancen stehen gut, dass Sie unterstützt werden könnten, wenn Ihr Unternehmen den Geschäftsbereich Ihres Arbeitgebers ergänzt. Am besten ist reden!
Ich bin ein ausländischer Student und möchte unbedingt schon jetzt als Unternehmer starten. Was gibt es für Hindernisse?
Nun, das Gesellschaftsrecht hat kein Problem damit, dass Sie studieren – das Aufenthaltsrecht dagegen schon. Das Haupthindernis ist, dass ausländische Studenten nicht unternehmerisch tätig sein dürfen – sondern nur als Angestellte. Der Gesetzgeber erwartet, dass Sie hier ganz fix und fleißig studieren, um sich fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Als geschäftsführender Gesellschafter sind Sie Unternehmer. Sie dürfen zwar Gesellschaftsanteile haben, aber nicht auch gleichzeitig Geschäftsführer sein. Gesellschaftsanteile sind nur Vermögen. Es ist so, als ob Sie ein zweites Haus hier hätten.
Gibt es nicht einen Ausweg für mich?
Ja, schon. Der einzige, legale Ausweg aus diesem Drama ist, dass Sie Ihre Gesellschaftsanteile jemanden für die Zwischenzeit anvertrauen – in Treuhand geben. Das ist eine legale Umgehung! Dieser Treuhänder können Verwandte (auch im Ausland), Freunde oder Gatte sein. Für ein kleines Honorar stünde Beam Ihnen auch zur Verfügung.
Ich möchte eine Holding gründen. Gibt es etwas besonderes zu beachten?
Eigentlich nicht. Ein Holdingkonstrukt setzt notwendigerweise voraus, dass es mindestens zwei Unternehmen gibt. Die Holdinggesellschaft (auch Muttergesellschaft genannt) und die von der Muttergesellschaft gehaltene Gesellschaft (Tochtergesellschaft). Auch wenn die Holding nicht aktiv wird und nur die Anteile der Tochter hält, handelt es sich um eine vollwertige Gesellschaft. Auch die Holdinggesellschaft ist bei allen Behörden anzumelden. Da gibt es nichts besonderes zu beachten. Vergessen Sie nicht, wenn Sie anfangen, muss erst die Holding und danach erst die Tochtergesellschaft gegründet werden!
Was passiert, wenn das Unternehmen nicht eingetragen wird? Bekomme ich dann mein Gründungskapital zurück?
Gute Frage! Wir respektieren sie. Zunächst einmal will niemand, dass der Kauf scheitert! Das erste Hindernis ist, dass wir uns bemühen, Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Aufstellung zu erfüllen und dennoch sicherzustellen, dass sie registriert wird. Das zweite Hindernis ist der Notar. Der Notar hat auch die Aufgabe, mit allen vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass Ihre Gesellschaft, so wie Sie es sich vorstellen, in das Register eingetragen wird. Es ist das Handelsregister, das entscheidet. Wenn das Registergericht unzufrieden ist, schickt es zunächst eine Monierung und lässt eine Abhilfe zu. Wenn es Ihnen nicht gelingt, die Monierung innerhalb der vorgesehenen oder verlängerten Frist zu beheben, ja, dann wird die Eintragung verweigert. Allerdings bleibt die Vorratsgesellschaft als solche vorhanden. In diesem Fall, den wir noch nicht erlebt haben, müssen Sie lediglich der Bank mitteilen, dass der Eintrag verweigert wurde. Die Bank wird Ihnen dann das Stammkapital zurückerstatten – vielleicht nach Abzug von Gebühren.