Anmeldung Ihres Betriebs beim Finanzamt
Um möglichst schnell Umsätze erzielen zu können, lassen wir Ihre Gesellschaft für steuerliche Zwecke beim Finanzamt anmelden. Vielleicht fragen Sie sich, wieso Sie beim Finanzamt anzumelden sind, wenn die Gesellschaft doch schon registriert ist. Nun, Ihre Vorratsgesellschaft hat lediglich ein ertragssteuerliches Signal, womit Sie nur vorübergehend Rechnungen schreiben können. Außerdem besteht die gesetzliche Pflicht Änderungen in der Aufstellung hinsichtlich der Besteuerung der Inhaber kontrollieren zu können. Das Finanzamt will auch wissen, ob Sie mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen.
Die Standardleistungen sind:
- Beratung zum Ausfüllen des Anmeldeformulars,
- Ausfüllen des offiziellen Anmeldeformulars,
- Diskussion ob die Rechnungslegung mit der Mehrwertsteuer erfolgen soll oder nicht,
- ggf. bestimmen, welcher Mehrwertsteuersatz für Ihren Umsatz gilt (Es gibt 0%, 7% und 19%.),
- Kurzdarstellung des Steuerrechts für den allerersten Einstieg: was passiert wann und die allerwichtigsten Regeln für Betriebsausgaben,
- Beantwortung von Rückfragen des Finanzamts,
- Überprüfung Ihrer allerersten Rechnung auf formale Richtigkeit,
Wenn Sie Geschäfte mit Unternehmen in der Europäischen Union tätigen, dann benötigen Sie eine USt-ID. Dies ist ein gesonderter Dienst.
Gebühren für Anmeldung Ihres Betriebs beim Finanzamt
Die Gebühr für die Anmeldung Ihres Betriebs beim Finanzamt beträgt 420 €.