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Virtuelles Büro mieten.

Mit einem virtuellen Büro bei uns sichern Sie sich eine repräsentative Geschäftsadresse in Deutschland – zum Beispiel im Herzen Berlins.

Ohne hohe Mietkosten genießen Sie die Vorteile einer festen Präsenz: Wir übernehmen die Postbearbeitung, leiten wichtige Briefe weiter und auf Wunsch nehmen wir Ihre Anrufe entgegen oder übersetzen Ihre Briefe.

Ein virtuelles Büro mit BEAM mieten

Virtuelles Büro
Geschäftsadresse
Erfahrene Empfangsmitarbeiter:innen
Postbearbeitung
Übersetzungsservice
Direktversand
Direktweiterleitung
Lagerung von Briefen und Paketen
Professionelle Anrufannahme

 

Die Miete für ein virtuelles Büro beginnt bei 100€/Monat plus gewünschte Zusatzleistungen.

 

Virtuelles Büro

Mietpreis: ab 100€/Monat

 

Jetzt virtuelles Büro mieten

 

 

 

 

 

 

FAQs

Dienstleistungen an allen Standorten


Sobald Sie Ihre GmbH oder UG in Deutschland gegründet haben, benötigen Sie eine gute Adresse als Sitz der Gesellschaft. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Besonders wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, können Sie oft nicht ständig anwesend sein.

  • Ist Büromiete zu teuer und für Ihre Zwecke ungeeignet?
  • Wurde Ihre Firma nicht in Deutschland gegründet?
  • Sie benötigen lediglich eine Repräsentanz in Deutschland?

Wir helfen Ihnen mit unseren Services weiter und bieten Ihnen eine virtuelle Präsenz mit Berliner Geschäftsadresse.

Lösungen für ladungsfähige Anschriften


Die schlechteste Lösung – „c/o“

Wenn Sie einen guten Freund oder Geschäftspartner vor Ort haben, können Sie dessen Adresse angeben:

[Firmenname]
c/o [Adresse Ihres Freundes]

Das wirkt jedoch nicht professionell und schafft kein Vertrauen bei potenziellen Geschäftspartner:innen.

Die perfekte Lösung: Virtuelles Büro mit ladungsfähiger Anschrift – BeamAdresse

Beam ist spezialisiert auf rechtssichere Lösungen für international aktive Unternehmer:innen wie digitale Nomaden und Investor:innen.

Selbstverständlich ist eine ladungsfähige Adresse Teil unseres Angebots. Beam nennt diese Lösung „BeamAdresse“. Sie kostet nur einen Bruchteil im Vergleich zu Coworking-Spaces mit ladungsfähiger Adresse. Arbeiten Sie im Coworking-Space – aber nutzen Sie Beam als Adresse. Besonders Gründer:innen und Start-ups profitieren von dieser günstigen und flexiblen Lösung.

Unser digitaler Fokus macht das möglich: Während Coworking-Spaces auf Meetings und Teams ausgelegt sind, richtet sich Beam an digitale Unternehmer:innen.

Wie das Tüpfelchen auf dem i bieten wir auch Schnellübersetzungen Ihrer gescannten Post.

Beam bietet eine einfache Postbox mit Scanservice und ladungsfähiger Geschäftsadresse: die BeamAdresse.

 


Aber ist digital nicht illegal?

Postscan-Services sind bei digitalen Nomaden beliebt. Aber wissen Sie, welchem Risiko Sie sich mit einem digitalen Briefkasten aussetzen? Diese Dienste sind rechtlich oft unsicher. Lesen Sie hier, wie Sie Abmahnungen und Bußgelder vermeiden.

Die Digitalisierung hat eine neue Unternehmergeneration hervorgebracht: den „digitalen Nomaden“. Laptop, Smartphone, gute Ideen – und los geht’s. Gearbeitet wird überall: zu Hause, im Coworking-Space, bei den Eltern oder am Strand.

Doch auch Nomaden brauchen eine feste Adresse. Wie soll man Post rechtzeitig empfangen, wenn man dauernd reist? Genau hier setzen Postscan-Dienste an – günstige Adressen mit Weiterleitung. Manche verwenden diese sogar als Impressumsadresse – verständlich, aber riskant.

Was ist eigentlich eine Adresse?

Wir haben unseren Hausanwalt Alexander Baron von Engelhardt gefragt. Juristisch unterscheiden wir:

  • Sitz: Laut Satzung festgelegter Unternehmensstandort.
  • Geschäftsadresse: Ort der Tätigkeit. Gewerblich Tätige (z. B. GmbH, UG) müssen diese beim Amt angeben.
  • Postadresse: Beliebige Empfangsadresse (z. B. Postfach). Nicht ausreichend als offizielle Adresse bei Unternehmenssitz oder Impressum.
  • Ladungsfähige Anschrift: Zustellfähige Adresse für Behördenpost. Voraussetzung: jemand ist physisch oder rechtlich befugt zur Annahme.

Jede:r Unternehmer:in braucht eine ladungsfähige Anschrift

Dies ist gesetzlich geregelt durch:

  • §14 I GewO
  • §29 HGB
  • §8 Abs. 4 Nr. 1 GmbHG
  • §5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

Reine Postfächer oder Scanservices gelten nicht als ladungsfähig. Sie sind als Rücksendeadressen erlaubt, aber nicht für offizielle Kommunikation.

Abmahnfalle: Website-Impressum

Im Impressum müssen Firmen oder Verantwortliche mit Adresse genannt sein (§5 TMG). Das gilt für Blogs, Shops und Beratungen. Im Streitfall muss klar sein, wer verantwortlich ist.

Keine ladungsfähige Adresse = Gesetzesverstoß, warnt Anwalt Alexander Baron von Engelhardt. Nur eine rechtskonforme Adresse schützt Ihr Unternehmen.

  • Bußgelder bis 50.000 € (§16 III TMG)
  • Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoß mit vier- bis fünfstelligen Folgekosten

 

 

Virtuelles Büro

Mietpreis: ab 100€/Monat

 

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