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Prokuristendienste

Prokuristen Dienste

Wir haben ein Herz für ausländische Geschäftsleute und Investoren. Einige Unternehmen bevorzugen oder benötigen einen Einheimischen im Unternehmen. Das macht Sinn.

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Da wir seit Jahrzehnten im Geschäft sind, haben wir gelernt, dass es praktisch unmöglich ist, ein Bankkonto für die Firma zu bekommen. Deutsche Banken werden einem Ausländer, der nicht in Deutschland lebt, kein Bankkonto für sein Unternehmen zur Verfügung stellen.Wir haben die Lösung! Sie übernehmen eine Vorratsgesellschaft, Sie werden Gesellschafter und Geschäftsführer und behalten den bisherigen Geschäftsführer der Vorratsgesellschaft, Herrn von Engelhardt, als Prokuristen. Unsere Bank braucht wenigstens einen Deutschen in der Geschäftsführung - egal in welcher Position.

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Ihr neue Prokurist wird "auf Abruf" sein. Er hat nichts weiter zu tun, als seinen guten Namen zur Verfügung zu stellen, damit Sie das Bankkonto haben können. Wenn Sie es ausdrücklich wünschen, kann er natürlich auch im Tagesgeschäft aktiv werden.

Wir benötigen eine einmalige Einrichtungsgebühr von € 200 für eine GmbH bzw. € 150 für eine UG sowie eine monatliche Gebühr von € 50. In der monatlichen Gebühr ist die Bearbeitung von bis zu 10 Überweisungen pro Monat enthalten, wenn die Bank den neuen Geschäftsführer nicht an das Konto aus Compliancegründen heranläßt.

Wie bereits erwähnt, steht der Prokurist auf Abruf bereit. Wenn Sie es wünschen, kann Konstantin gegen einen Stundenhonorar € 150 zzgl. MwSt für Ihr Unternehmen tätig werden. Wenn Sie einen Deutschen als Bevollmächtigten einstellen wollen, können wir Ihnen auch dabei helfen.

Ende der Prokuristen Dienste

Sie möchten die Proxy-Dienste nur für einen begrenzten Zeitraum nutzen? Kein Problem. Sie müssen nur zwei Dinge tun. 1) Sie kündigen den Bevollmächtigungsvertrag und informieren das Handelsregister über einen Notar. Der Geschäftsführer wird den Notar besuchen müssen, um die Prokura ausgetragen zu bekommen. Nach der Kündigung unserer Prokura besteht eine leicht schizophrene Situation. Ihr Prokurist ist nicht mehr dienstpflichtig, steht aber weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung - als Bevollmächtigter der Gesellschaft. Amtliche Zustellungen von Briefen / Gerichtsbeschlüssen / Klagen vor Gericht können an ihn gerichtet werden. Sie können sich nicht auf die Ausrede "Ich habe den Bevollmächtigten gerade abgemeldet!" berufen. Solange der Bevollmächtigte registriert bleibt, bleibt er Bevollmächtigter des Unternehmens. Punkt. Dies spiegelt sich in den aktiven und passiven Pflichten Ihres Bevollmächtigten wider. Während seiner passiven Unterstützungszeit bleibt Ihre finanzielle Haftung bestehen. Behalten Sie dies im Hinterkopf, wenn Sie den Bevollmächtigten Ihres Unternehmens entlassen.

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Bankvertreter

Auch wenn Sie es ablehnen, eine weitere Person in der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens zu haben, brauchen die unten genannten Nationalitäten dennoch einen Vertreter für die Bank. Es gibt noch eine kleinere Lösung. Stellen Sie den derzeitigen Geschäftsführer des Unternehmens als "Bankvertreter" ein. Dazu ist lediglich eine spezielle Vollmacht erforderlich. Diese Art der Unterstützung zu kündigen ist sehr einfach! Sie informieren Ihren Vertreter und gleichzeitig die Bank über die Kündigung - das war's. Da diese Vertretung nicht im Handelsregister eingetragen wird, muss auch kein Notar aufgesucht werden.

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Gebühr für den Prokuristen

Die Grundgebühr für Prokuristen beträgt 150 € für eine GmbH und 100 € für eine UG.

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